EEine wesentliche Voraussetzung hinsichtlich Sicherheit, Gesundheit, Hygiene und Ergonomie von auf Abwasserreinigungsanlagen tätigen Personen ist die Beachtung aller Umstände, die Leben und Gesundheit direkt oder indirekt gefährden könnten. Aufgrund neuer EU-Richtlinien wurden in den letzten Jahren zahlreiche neue Bestimmungen auf diesem Gebiet erlassen. Zur einheitlichen Handhabung sowie aufgrund der technischen Weiterentwicklung war daher eine vollständige Überarbeitung des im Jahr 2000 in der 2. Auflage veröffentlichten ÖWAV-Regelblattes 18 "Sicherheit auf Abwasserreinigungsanlagen (Kläranlagen) - Betrieb" erforderlich.