Diese ÖNORM ist für Dichtheitsprüfungen an umschlossenen Strahlenquellen während der Zeit ihrer Verwendung und Lagerung anzuwenden. Hierunter fallen periodisch wiederkehrende Prüfungen sowie Prüfungen nach einer übermäßigen Beanspruchung oder bei sonstigem Verdacht auf Undichtheit der Hülle. Ebenso werden in dieser ÖNORM Zeitintervalle für wiederkehrende Dichtheitsprüfungen von umschlossenen Strahlenquellen festgelegt, die der Bewilligungspflicht nach dem Strahlenschutzgesetz unterliegen und eine Aktivität bis zu 500 TBq aufweisen. Nicht unter diese ÖNORM fallen Dichtheitsprüfungen an umschlossenen Strahlenquellen, für die besondere Kriterien zu berücksichtigen sind (zB Radionuklidbatterien).