Diese ÖNORM reglementiert die Durchführung der einzelnen Schritte des Pflegeprozesses bei Patienten, unabhängig davon, in welchem institutionellen oder organisatorischen Rahmen die Betreuung und Pflege stattfindet. Die vorliegende ÖNORM stellt ein Instrument dar, der Berufspflicht des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege gemäß § 14 GuKG nachzukommen.