Die zulässige Verwertung von Baurestmassen im Rahmen von Baumaßnahmen oder die Verwertung von Bodenaushubmaterial (z.B. die Aufbringung von Bodenaushubmaterial auf landwirtschaftlichen Flächen) ist ökonomisch sinnvoll und in der Abfallwirtschaft ein vorrangiges ökologisches Ziel. Dabei sollte im Vorfeld sichergestellt werden, ob eine Verwertung zulässig ist und keine Altlastenbeitragspflicht besteht. Dieses Merkblatt gibt eine vereinfachte Übersicht über die Vorgaben bei der Verwertung von Baurestmassen und von Bodenaushubmaterial und ist immer in ihrer Gesamtheit zu betrachten. Eine umfassende und detaillierte Betrachtung kann dabei nicht angestellt werden. Für die exakten Begriffsdefinitionen und weiter führenden Bestimmungen muss auf die angeführten Rechtsvorschriften und Richtlinien verwiesen werden.