Diese Europäische Norm gilt für die Auslegung der verschiedenen Sicherungsverfahren (Blockieren, Zurren und deren Kombinationen) zur Ladungssicherung für den Land- und Seetransport durch Straßenfahrzeuge oder deren Teile (LKW, Anhänger, Container und Wechselbehälter), einschließlich ihres Transports auf Schiffen oder auf der Schiene und/oder einer Kombination dieser Verkehrsarten. Der Ablaufrangierbetrieb bei mehr als 1 g Beschleunigung ist ausgeschlossen, da dieser bei kombiniertem Transport nicht vorgesehen ist. (Zurrgurte siehe EN 12195-2, Zurrketten siehe EN 12195-3, Zurrdrahtseile siehe EN 12195-4.) Diese Europäische Norm gilt nicht für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis einschließlich 3 500 kg. Für die Bemessung der Ladungssicherung wird zwischen stabilen und kippgefährdeten Ladungen unterschieden. Zudem werden die Beschleunigungsbeiwerte für den Land- und Seetransport angegeben. Beim Niederzurren wird der Kraftverlust der Spannkraft im Zurrmittel an den Außenkanten zwischen Ladung und
Seitenanzahl der Norm
50
zitierte Normen
EN 12195-2:2000 EN 12195-3:2001 EN 12642:2006 EN ISO 7500-1