Die vorliegende ÖNORM ist nur gemeinsam mit der ÖNORM B 1600 anzuwenden und beschreibt Maßnahmen, die über die Anforderungen der ÖNORM B 1600 hinausgehen. Sie gilt insbesondere für folgende spezielle Baulichkeiten (Neu-, Zu- oder Umbauten) für Menschen mit Behinderung oder alte Menschen: - Wohngemeinschaften, Wohnheime, betreubares Wohnen u. Ä. - Tagesheimstätten, Seniorenwohnhäuser, Alten- und Pflegeheime u. Ä. - Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen, Therapieeinrichtungen - Arbeitsstätten, Bildungsstätten, wie integrative Betriebe, geschützte Werkstätten, Behindertenarbeitsplätze, Sonderpädagogische Einrichtungen u. Ä.