Dieses ÖWAV-Regelblatt gilt für alle biologischen Anlagen zur anaeroben Behandlung von biologisch abbaubaren Abfällen. Für vergleichbare biogene Produkte oder Nebenprodukte aus Landwirtschaft, Gewerbe, Industrie und Kommunen kann das Regelblatt in weiten Bereichen sinngemäß angewendet werden. Das Regelblatt beinhaltet die biologischen und verfahrenstechnischen Grundlagen der Vergärung, die Mindestanforderungen an die Eingangsmaterialien sowie die Nutzungsmöglichkeiten für das erzeugte Biogas und die anfallenden Gärrückstände. Weiters sind in der Überarbeitung 2012/2013 erstmals auch Beurteilungskriterien zur Prozesskontrolle und Prozessoptimierung enthalten. Das vorliegende Regelblatt soll insbesondere dem Anlagenbetreiber und Betriebspersonal von Biogasanlagen als Hilfestellung beim praktischen Betrieb der Anlage dienen. Das Regelblatt 515 stellt somit eine Ergänzung zu den bestehenden Vorgaben (ÖNORMEN, Richtlinien, Regelblätter etc.) dar, welche v. a. zur Planung und Beurteilung von Biogasanlagen