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ÖNORM EN 40-3-3 - Lichtmaste - Teil 3-3: Bemessung und Nachweis - Rechnerischer Nachweis

Ausgabedatum2013-05-01
Norm-beschreibende Schlagwörter
NormenartSTANDARD
Norm-NummerÖNORM EN 40-3-3
Norm-Titel, deutschLichtmaste - Teil 3-3: Bemessung und Nachweis - Rechnerischer Nachweis
Vorgänger-NormÖNORM EN 40-3-3 (2012 07 15)
ÖNORM EN 40-3-3 (2003 10 01)
Norm-Titel, englischLighting columns - Part 3-3: Design and verification - Verification by calculation
Norm-Titel, französischCandélabres d'éclairage public - Partie 3-3: Conception et vérification - Vérification par calcul
gültig ab2013-05-01
internat. ÜbereinstimmungEN 40-3-3 (2013 02) , ident
Originalsprachede
en
PreisgruppePreisgruppe 17 - Preis incl. 10% Mehrwertsteuer, zuzüglich Versand- und Verpackungsspesen.
KurzreferatDiese Europäische Norm legt die Anforderungen an den Nachweis der Bemessung von Lichtmasten durch Berechnung fest. Sie gilt für Lichtmaste mit einer Nennhöhe (einschließlich jegliche Ausleger) von bis zu 20 m. Besondere bauliche Bemessungen, um das Anbringen von Verkehrsschildern, Freileitungen usw. zu ermöglichen, werden nicht in dieser Europäischen Norm behandelt. Die Anforderungen an Lichtmaste aus anderen Werkstoffen als Beton, Stahl, Aluminium oder faserverstärktem Polymerverbundstoff (z. B. Holz, Kunststoff und Gusseisen) werden in dieser Norm nicht gesondert behandelt. Lichtmaste aus faserverstärktem Polymerverbundstoff werden in dieser Norm in Verbindung mit EN 40-7 behandelt. Diese Europäische Norm enthält Leistungsanforderungen hinsichtlich horizontaler Lasten durch Wind. Passive Sicherheit und das Verhalten eines Lichtmastes unter dem Anprall eines Fahrzeuges werden nicht behandelt. Für diese Lichtmasten gelten zusätzliche Anforderungen (siehe EN12767). Die in dieser Europäisch
Seitenanzahl der Norm27
zitierte NormenEN 40-1:1991
EN 40-3-1
EN 40-4
EN 40-7:2002
EN 1993-1-1
EN 1999-1-1
Deutsche Fassung:

© Austrian Standards, 1020 Wien, Heinestraße 38
Nachdruck, Vervielfältigung und/oder Aufnahme des Inhaltes von ÖNORMEN, ÖNORM-ENTWÜRFEN u. dgl. auf oder in sonstige(n) Medien oder auf Datenträger ist nur mit Zustimmung von Austrian Standards gestattet (Normengesetz 2016).


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