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ÖNORM EN 40-3-2 - Lichtmaste - Teil 3-2: Bemessung und Nachweis - Nachweis durch Prüfung

Ausgabedatum2013-04-15
Norm-beschreibende Schlagwörter
NormenartSTANDARD
Norm-NummerÖNORM EN 40-3-2
Norm-Titel, deutschLichtmaste - Teil 3-2: Bemessung und Nachweis - Nachweis durch Prüfung
Vorgänger-NormÖNORM EN 40-3-2 (2002 07 01)
ÖNORM EN 40-3-2 (2012 07 15)
Norm-Titel, englischLighting columns - Part 3-2: Design and verification - Verification by testing
Norm-Titel, französischCandélabres d'éclairage public - Partie 3-2: Conception et vérification - Vérification par essais
gültig ab2013-04-15
internat. ÜbereinstimmungEN 40-3-2 (2013 02) , ident
Originalsprachede
en
PreisgruppePreisgruppe 13 - Preis incl. 10% Mehrwertsteuer, zuzüglich Versand- und Verpackungsspesen.
KurzreferatDiese Europäische Norm legt die Anforderungen an den Nachweis der Bemessung durch Prüfung von Lichtmasten aus Stahl, Aluminium, Beton und faserverstärktem Polymerverbundstoff fest. Sie enthält Typprüfungen und aufgrund dessen werden Prüfungen zur Überwachung der Qualität nicht behandelt. Sie gilt für Lichtmaste (einschließlich jegliche Ausleger) mit einer Nennhöhe von bis zu 20 m. Besondere bauliche Bemessungen, um das Anbringen von Verkehrsschildern, Freileitungen usw. zu ermöglichen, werden nicht in dieser Europäischen Norm behandelt. Diese Europäische Norm enthält ein vereinfachtes Verfahren zur Prüfung von Lichtmasten aus Stahl und Aluminium. EN 40-4 befasst sich mit Lichtmasten aus Stahl und EN 40-7 mit Lichtmasten aus faserverstärktem Polymerverbundstoff. Die Anforderungen an Lichtmaste aus anderen Werkstoffen als Beton, Stahl, Aluminium oder faserverstärktem Polymerverbundstoff (z. B. Holz, Kunststoff und Gusseisen) werden in dieser Europäischen Norm nicht besonders behandelt. Die
Seitenanzahl der Norm15
zitierte NormenEN 40-1:1991
EN 40-3-1:2013
EN 40-3-3:2013
EN 40-4
EN 40-7
Deutsche Fassung:

© Austrian Standards, 1020 Wien, Heinestraße 38
Nachdruck, Vervielfältigung und/oder Aufnahme des Inhaltes von ÖNORMEN, ÖNORM-ENTWÜRFEN u. dgl. auf oder in sonstige(n) Medien oder auf Datenträger ist nur mit Zustimmung von Austrian Standards gestattet (Normengesetz 2016).


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