Diese Europäische Norm legt Bemessungslasten für Lichtmaste fest. Sie gilt für Lichtmaste (einschließlich jegliche Ausleger) mit einer Nennhöhe bis zu 20 m. Besondere Bauformen, die das Anbringen von Verkehrsschildern, Freileitungen usw. ermöglichen, werden durch diese Europäische Norm nicht erfasst. Die Anforderungen an Lichtmaste aus anderen Werkstoffen als Beton, Stahl, Aluminium oder faserverstärktem Polymerverbundstoff (z. B. Holz, Kunststoff und Gusseisen) werden in dieser Norm nicht besonders behandelt. Lichtmaste aus faserverstärktem Polymerverbundstoff werden in dieser Norm behandelt, in Verbindung mit Anhang B von EN 40-7:2002. Diese Europäische Norm enthält Leistungsanforderungen hinsichtlich horizontaler Lasten aus Wind. Passive Sicherheit und das Verhalten des Lichtmastes bei einem Anprall eines Fahrzeuges werden nicht behandelt. Für diese Lichtmaste gelten zusätzliche Anforderungen (siehe EN 12767).