Das vorliegende Dokument legt ein Verfahren zur Extraktion und Bestimmung des Schwefels fest, der in Düngemitteln in elementarer Form vorliegt. Das Verfahren gilt für EG-Düngemittel, für die die Verordnung (EG) 2003/2003, Anhang I die Angabe des in elementarer Form vorliegenden Gesamtschwefels vorschreibt.