Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Extraktion des in neutralem Ammoniumcitrat löslichen Phosphors fest. Das Verfahren gilt für alle Düngemittel, für die Anforderungen an ihre Löslichkeit in neutralem Ammoniumcitrat in der Verordnung (EG) 2003/2003, Anhang I festgelegt sind [2].