Diese ÖNORM legt Anforderungen an die Ausbildung von Laserschutzbeauftragten fest. Die Ausbildung als geprüfter Laserschutzbeauftragter gemäß dieser ÖNORM qualifiziert eine Person dazu, aufgrund des erlernten Fachwissens Gefährdungen durch Laser bei bestimmten Arten der Laseranwendung abzuschätzen und zu lenken sowie die Verantwortung für die Überwachung der Schutzmaßnahmen gegen Lasergefährdung für diese Arten der Laseranwendung zu tragen.