Beim Betrieb von kommunalen Abwasserentsorgungsanlagen fallen Stoffe an, die nach dem Stand der Technik entsprechend den Erfordernissen des Umweltschutzes und der Hygiene entsorgt werden müssen. Das Regelblatt befaßt sich mit der Behandlung und Entsorgungvon - Räumgut aus Straßenabläufen - Stoffen aus der Reinigung und Räumung von Anlagen und Bauwerken der Kanalisation - Rechengut aus Abwasserreinigungsanlagen - Sandfanggut aus Abwasserreinigungsanlagen - Fettabscheidergut aus Abwasserreinigungsanlagen - Räumgut aus der Beckenentleerung von Abwasserreinigungs- anlagen- Füllmaterial von Abluft-Biofilteranlagen