(101)P Der Teil 3 des Eurocode 2 enthält zusätzliche Regeln für die Planung von Tragwerken aus unbewehrtem oder gering bewehrtem Beton, aus Stahlbeton oder Spannbeton für die Speicherung von Flüssigkeiten oder Schüttgütern. (102)P In diesem Teil werden Prinzipien und Anwendungsregeln für die Bemessung der Bauteile des Tragwerks gegeben, die von den gespeicherten Flüssigkeiten oder Stoffen direkt berührt werden (z. B. die Wände von Tanks, Speichern oder Silos). Andere Bauteile, die diese Primärbauteile stützen (z. B. turmartige Konstruktionen, die den Speicher eines Wasserturms unterstützen), sollten nach den Regeln von Teil 1-1 bzw. Teil 1-2 bemessen werden. (103)P Dieser Teil behandelt nicht: Tragwerke für die Lagerung von Stoffen mit sehr tiefen oder sehr hohen Temperaturen; Tragwerke für die Lagerung gefährlicher Stoffe, deren Austritt zu einem hohen Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko führen kann; Auswahl und Bemessung von Auskleidungen sowie die Folgerungen ihrer Wahl auf die Bemessung
Seitenanzahl der Norm
26
zitierte Normen
EN 1990 EN 1991-1-5 EN 1991-4 EN 1992-1-1 EN 1992-1-2 EN 1997-1