Diese ÖVE/ÖNORM gilt für die Bekämpfung von Bränden in elektrischen Anlagen mit Betriebsspannungen über 50 V Wechselspannung oder 120 V Gleichspannung zwischen beliebigen Leitern und in der Nähe dieser Anlagen. Sie wurde vom Fachausschuss Elektrische Hochspannungsanlagen in Abstimmung mit Vertretern der Feuerwehren erarbeitet. Auslöser für die Überarbeitung waren: - die Anpassung der Begriffe an die neue Vorschrift für den Betrieb elektrischer Anlagen, - geänderte technische Rahmenbedingungen, - neue harmonisierte Normen für Feuerlöscher. Diese ÖVE/ÖNORM gilt nicht für die Errichtung und den Betrieb ortsfester Löschanlagen.
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zitierte Normen
ÖNORM EN 3-1 ÖNORM EN 2 ÖNORM EN 3-2 ÖNORM EN 3-3 ÖNORM EN 3-4 ÖNORM EN 3-5 ÖNORM EN 3-6 ÖNORM F 2190 ÖVE E 34 ÖVE EN 50110-1 ÖVE/ÖNORM E 8001-4-44 ÖVE/ÖNORM E 8555