ÖNORM CEN/TS 13130-24 - Werkstoffe und Gegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln - Substanzen in Kunststoffen, die Beschränkungen unterliegen - Teil 24: Bestimmung von Maleinsäure und Maleinanhydrid in Prüflebensmitteln
Ausgabedatum
2005-05-01
Norm-beschreibende Schlagwörter
Normenart
STANDARD
Norm-Nummer
ÖNORM CEN/TS 13130-24
Norm-Titel, deutsch
Werkstoffe und Gegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln - Substanzen in Kunststoffen, die Beschränkungen unterliegen - Teil 24: Bestimmung von Maleinsäure und Maleinanhydrid in Prüflebensmitteln
Vorgänger-Norm
ÖNORM CEN/TS 13130-24 (2004 09 01)
Norm-Titel, englisch
Materials and articles in contact with foodstuffs - Plastics substances subject to limitation - Part 24: Determination of maleic acid and maleic anhydride in food simulants
Norm-Titel, französisch
Matériaux et objets en contact avec les denrées alimentaires - Substances dans les matières plastiques soumises à des limitations - Partie 24: Détermination de l'acide maléique et de l'anhydre maléique dans les simulants d'aliments
Diese Technische Spezifikation, Teil 24 der EN 13130, legt ein Analyseverfahren zur Bestimmung von Maleinsäure in den vier üblichen Prüflebensmitteln Wasser, 3%ige Essigsäure (m/V) in wässriger Lösung, 15%iges Ethanol (Volumenanteil) in wässriger Lösung und Olivenöl oder ein zugelassenes Ersatzmittel fest. Der ermittelte Gehalt an Maleinsäure wird in Milligramm Maleinsäure je Kilogramm Lebensmittel oder Prüflebensmittel angegeben. Das Verfahren eignet sich zur quantitativen Bestimmung von Maleinsäure im angenäherten Konzentrationsbereich des Analyten von 5 mg/kg bis 60 mg/kg in den vorstehend angegebenen Prüflebensmitteln. Dieses Verfahren ist auch für die Bestimmung von Maleinanhydrid in den vier Prüflebensmitteln geeignet, weil das Anhydrid während der Probenvorbereitung schnell und vollständig zu Maleinsäure hydrolysiert. Der Gehalt an Maleinanhydrid wird dann in Milligramm Maleinsäure je Kilogramm Prüflebensmittel angegeben. Das Verfahren sollte auch auf andere wässrige Prüflebensmittel sowie weitere