Diese ÖNORM legt die verkehrstechnischen und funktionellen Anforderungen an temporäre Verkehrslichtsignalanlagen fest. Sie gilt für transportable, so genannte "Baustellenampeln", die an länger andauernden ortsfesten Straßenbaustellen oder an kurzfristigen und "wandernden" Arbeitsstellen eingesetzt werden, wobei diese Baustellen nur einen Fahrstreifen für beide Fahrtrichtungen aufweisen. Diese ÖNORM gilt nicht für Verkehrslichtsignalanlagen an Kreuzungen und für fest installierte Anlagen an Engstellen.
Seitenanzahl der Norm
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zitierte Normen
ÖNORM B 4014-1 ÖNORM EN 12368 BGBl. Nr. 60:1957 BGBl. Nr. 159:1960 RVS 3.31 RVS 5.32 ÖNORM EN 12675 ÖNORM V 2010 ÖVE/ÖNORM E 8800-638 ÖVE/ÖNORM EN 50293 ÖVE/ÖNORM EN 60529 ÖVE EN 50102 ÖVE EN 60870-5-1