Für Dampfkesselanlagen mit Rohrkesseln, die ein Volumen von mehr als 2 Litern zur Erzeugung von Dampf und/oder Heißwasser aufweisen und mit einem Betriebsüberdruck von mehr als 0,5 bar und einer Temperatur von über 110 °C betrieben werden, sind die Anforderungen und Auslegungskriterien an Rauchgasreinigungsanlagen festgelegt. Detailliert geregelt sind die Werkstoffe, die Herstellung sowie die Ausrüstung und Aufstellung. Hinweise auf die erforderlichen Prüfungen sind gegeben. Anforderuungen an den Betrieb sind enthalten.