Diese Bestimmung gilt für Einrichtungen zur Messung und Überwachung von Tritium in Luft. Dazu zählen folgende Einrichtungen: Meßgeräte für Tritium in Luft, Tritium-Luftmonitore. Zweck ist die Festlegung verbindlicher Anforderungen und die Angabe von Beispielen für Verfahren zur Messung und Überwachung der Tritiumkonzentration in Luft. Damit soll erreicht werden: Die Festlegung des Durchschnittswertes der Tritiumkonzentration in Luft in einem Arbeitsbereich und die Messung der Schwankungen als Funktion der Zeit; die Betätigung eines Warnsignals, wenn entweder eine vorbestimmte hohe Konzentration oder eine vorbestimmte zeitlich integrierte Konzentration von Tritium in Luft an einem bestimmten Ort überschritten wird. Für die obengenannten Einrichtungen und Meßanordnungen sollen allgemeine Kenngrößen, allgemeine Prüfverfahren, Strahlungscharakteristiken, elektrische, mechanische Sicherheits- und Umweltkennwerte und auch die Bescheinigung festgelegt werden. Für auf Landfahrzeugen, Flugzeugen, Schiffen usw. tra