Zweck der Bestimmung ist die Festlegung von elektrischen Schnittstellenmerkmalen (z.B. Signalen, Impedanzen, usw.), die an den gemeinsamen Trennlinien einzuhalten sind, zwischen: Fernwirkeinrichtungen und externen Einrichtungen, Fernwirkeinrichtungen und der Übertragungslinie, verschiedenen Teilen von Einrichtungen innerhalb des Fernwirksystems und andere Datenverarbeitungseinrichtungen.