Diese Europäische Norm ist auf sämtliche Oberflächenbehandlungen anwendbar (Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen) und legt qualitative und quantitative Verfahren für die visuelle Beurteilung von Inhomogenitäten der Oberflächenbehandlung fest. Sofern diese festgelegt ist, sind die Ergebnisse der in Form einer visuellen Beurteilung durchgeführten qualitativen Bewertung in Anhang A anzugeben. Es handelt sich dabei um eine praktische Schnellprüfung, die als Erstprüfung festgelegt werden darf, sodass für den Fall, dass die Ergebnisse eindeutig sind oder hinsichtlich der Ergebnisse keine Zweifel bestehen, das zeitaufwendigere quantitative Prüfverfahren nicht durchgeführt werden muss. Sofern festgelegt, ist das quantitative Prüfverfahren durchzuführen und die in Anhang B aufgeführte Ergebnistabelle anzugeben. Die Aufzeichnungen für die Prüfberichte beider Verfahren der visuellen Beurteilung sind identisch und dürfen daher beide für die Überprüfung hinsichtlich der Anforderungen an die visuell