Der vorliegende Teil der Norm legt die Anforderungen an die Eigenschaften, chemische Zusammensetzung und Metallausbeute von Neuschrott und Altschrott fest, der aus Drähten und Kabeln aus unlegiertem Aluminium besteht, deren chemische Zusammensetzung nicht wengier als 99,5 % Aluminium ergibt, oder der aus definierten Aluminiumlegierungen besteht.