Das Regelblatt enthält Mindestanforderungen an die Inhalte von Dienstanweisungen für das Personal von Abwasseranlagen. Sie beziehen sich auf alle abwassertechnischen Anlagen wie Kanalnetze einschließlich Regenwasserbehandlungsanlagen, Abwasserpumpwerke und Abwasserreinigungsanlagen. Der Arbeit-/Dienstgeber ist im Sinne der Informations- und Unterweisungspflicht gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz bzw. der Bundes-, Landes- und Gemeindebedienstetenschutzgesetze verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung in verständlicher Form und Sprache zu sorgen. Weiters wird in den wasserrechtlichen Bewilligungsbescheiden in der Regel die Erstellung von Dienst- und Betriebsanweisungen behördlich vorgeschrieben. Entsprechende Bestimmungen sind auch im Entwurf der Abwasseremissionsverordnung Mischwasser enthalten. Die Dienstanweisung ist vom Arbeit-/Dienstgeber an das Personal gerichtet und regelt das Verhalten im Betrieb u.a. im Sinne der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Der Arbeit-/Dienstgeber hat dafür zu s