Diese Europäische Norm wurde im Rahmen des Mandates M/111 XCirculation FixturesX das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet. Die Abschnitte dieser und, wenn relevant, einer anderen in diesem Anhang aufgeführten Europäischen Norm entsprechen den Anforderungen dieses Mandats, das im Rahmen der EU-Bauproduktenrichtlinie (89/106/EU) erteilt wurde. Die Übereinstimmung mit diesen Abschnitten lässt die Eignung des Werkstoffes für Blendschutzzäune für die hierin angegebenen Anwendungen vermuten. WARNHINWEIS Andere Anforderungen und andere EU-Richtlinien, die die Eignung für eine beabsichtigte Anwendung nicht beeinträchtigen, können für Blendschutzzäune für Straßen gelten, die in den Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm fallen. Zusätzlich zu den konkreten Abschnitten dieser Norm, die sich auf gefährliche Substanzen beziehen, kann es weitere Anforderungen an die Produkte geben, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen (z. B. um