Die vorliegende Norm legt allgemeine Anforderungen an Geräte für die Sichtprüfung fest. Bei der Sichtprüfung ist die Anwendung von Geräten dann erforderlich, wenn Prüfgegenstände, die visuell oder auf Grund von Umgebungsbedingungen nicht zugänglich sind, für die Betrachtung zugänglich gemacht werden müssen, wenn die Empfindlichkeit der Prüfung unzureichend ist und wenn eine Bildaufzeichnung gefordert wird. Diese Norm beinhaltet die Funktionskontrolle von Geräten.