Diese Norm legt die Mindestanforderungen für eine Personen-Hilferufanlage fest. Für Personen mit Behinderungen (z. B. Seh- oder Hörschwäche) können zusätzliche Anforderungen gelten, die nicht in dieser Normenreihe festgelegt sind. Eine Personen-Hilferufanlage stellt über 24 Stunden Einrichtungen für Alarmauslösung, Identifizierung, Signalübertragung, Alarmempfang, Protokollierung und Gegensprechen zur Verfügung, um Rückbestätigung und Hilfeleistung für hilfebedürftige Personen, die zu Hause leben, vorzusehen. Eine Personen-Hilferufanlage besteht aus einer Anzahl von Anlageteilen, die in verschiedener Weise angeordnet werden können, um diese Funktionen zur Verfügung zu stellen.
Seitenanzahl der Norm
13
zitierte Normen
EN 50134-2:1999 EN 50134-3:2001 EN 50134-5 EN 50134-7:1996 ISO/IEC Guide 37:1995