Diese Norm legt zwei Prüfverfahren (Verfahren A und B) für die Bestimmung der Haarrissbeständigkeit von glasierten Gegenständen in Kontakt mit Lebensmitteln fest. Verfahren A ist eine Prüfung der Beständigkeit gegen Haarrissbildung infolge von Feuchtigkeitsausdehnung und Verfahren B ist eine Prüfung der Beständigkeit gegen Haarrissbildung infolge einer thermischen Schockbeanspruchung.