Die Sammlung, Ableitung und Behandlung der kommunalen und betrieblichen Abwässer in Siedlungsgebieten sind im europäischen Raum als Stand der Technik allgemein anerkannt. Die EU-Richtlinie für die Behandlung von kommunalem Abwasser schreibt für alle Mitgliedstaaten die Ausstattung von Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern mit einer Kanalisation vor. In Österreich wurden und werden Kanalisationen mit hohem wirtschaftlichem Aufwand unter Verwendung öffentlicher Mittel errichtet. Die Erhaltungsverpflichtung bleibt nach gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem Kanalbetreiber, meist Verbänden und Kommunen. Die Kanalreinigung ist ein wesentlicher Bestandteil der Erhaltungsverpflichtung zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Kanalbetriebes. Die Arbeiten werden entweder druch den Kanalbetreiber selbst oder durch Fachfirmen durchgeführt. Dabei wird hauptsächlich das Hochdruckreinigungsverfahren angewendet. Bei dieser Tätigkeit ist darauf zu achten, dass sowohl die Reinigungsqualität sichergestellt als auch de