Diese ÖNORM enthält die Grenzabmaße für vulkanisierte Platten und Bahnen aus Weichgummi (Elastomeren), mit und ohne Einlagen, mit glatter oder profilierter Oberfläche, die in Presswerkzeugen oder in kontinuierlichen Verfahren auf Vulkanisationsmaschinen hergestellt werden, sowie für daraus hergestellte Artikel. Diese ÖNORM ist nicht für Platten und Bahnen und daraus hergestellte Artikel anzuwenden, für die Grenzabmaße in anderen Normen oder durch besondere Vereinbarungen festgelegt sind. Sie ist ferner nicht für Platten aus Elastomeren mit zelliger Struktur und daraus hergestellte Artikel anzuwenden.