1.1 Allgemeines Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen an die Qualifizierung und Zertifizierung von Personal fest, das in der Luft- und Raumfahrtindustrie in den Bereichen Herstellung, Dienstleistung, Instandhaltung und Überholung zerstörungsfreie Prüfungen (ZfP), zerstörungsfreie Überwachungen (ZfÜ) oder zerstörungsfreie Beurteilungen (ZfB) durchführt. Für die Anwendung dieses Dokuments wird der Begriff ZfP verwendet und gilt als gleichbedeutend mit ZfÜ und ZfB. In Europa wird der Begriff ¿Zulassung¿ verwendet, um eine schriftliche Bestätigung eines Arbeitgebers zu bezeichnen, dass eine Person besondere Anforderungen erfüllt hat und über eine Handlungsbevollmächtigung verfügt. Der Begriff ¿Zertifizierung¿, wie in 3.3 festgelegt, wird in diesem Dokument durchgängig anstelle des Begriffs ¿Zulassung¿ verwendet. Wenn nicht anders in der Zulassungsvorschrift festgelegt, schließt Zertifizierung nach diesem Dokument eine Handlungsbevollmächtigung ein. 1.2 Zweck 1.2.1 Anwendbarkeit Dieses Dokument ist anw