Dieses Dokument legt Verweisungen auf Verfahren zur Bestimmung der folgenden Kontaminanten fest: Quecksilber, Cadmium, Nickel, Kupfer, Zink, Arsen, Blei, Chrom(VI), Biuret, Perchlorat sowie der Gesamtgehalt an Chrom und Phosphonaten in anorganischen Düngemitteln. Hinsichtlich des Gehalts an Quecksilber, Cadmium, Nickel, Kupfer, Zink, Arsen, Blei, Perchlorat und des Gesamtgehalts an Chrom gilt: Dieses Dokument ist anwendbar auf Düngeproduktmischungen, bei denen eine Mischung aus mindestens zwei der folgenden Komponenten besteht: Düngemittel, Kalkdünger, Bodenverbesserungsmittel, Kultursubstrate, Hemmstoffe und Pflanzen-Biostimulanzien, und wenn die Kategorie ¿anorganische Düngemittel¿ den höchsten Prozentsatz in der Mischung bezüglich Masse oder Volumen, oder im Falle von flüssigen Formen bezüglich Trockenmasse ausmacht. Wenn das anorganischen Düngemittel nicht den höchsten Prozentsatz in der Mischung ausmacht, gilt die Europäische Norm für den höchsten Prozentsatz der Mischung. Im Falle, dass die Düngepro