Dieses Dokument legt Anforderungen an Tritte fest. Dies umfasst Konstruktionsmerkmale, Maße, Werkstoffe, Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit, Prüfverfahren und Angaben zum Nutzungsbereich. Dieses Dokument gilt nicht für Leitern und Stufenleitern wie in EN 131 1 definiert. ANMERKUNG Dieses Dokument gilt für von beiden Seiten besteigbare Leitertritte mit einer zulässigen Stehhöhe von bis zu 1 m. Von beiden Seiten besteigbare Stufenleitern mit einer zulässigen Stehhöhe von mehr als 1 m gehören zum Anwendungsbereich von EN 131-1. Dieses Dokument gilt für Tritte, die für den allgemeinen beruflichen und nicht beruflichen Gebrauch entworfen wurden. Dieses Dokument gilt nicht für Tritte, die aufgrund ihrer Konstruktion und der Benutzeranleitung ausschließlich für den besonderen beruflichen Gebrauch und daher nicht für den allgemeinen beruflichen Gebrauch und den nicht beruflichen Gebrauch vorgesehen sind. Dieses Dokument gilt nicht für Produkte, die für die Verwendung durch Kinder vorgesehen sind und unter