Dieses Dokument legt Anforderungen für die in Abschnitt 3 definierten und nachfolgend aufgeführten handbetriebenen Krane fest: - Handkettenzüge; - Hebelzüge; - Klemmbackenwinden; - handgetriebene Fahrwerke, mit Hebezeugen; ANMERKUNG Handbetriebene Fahrwerke, die separat auf den Markt gebracht werden und für die Verwendung mit Produkten im Anwendungsbereich dieses Dokuments bestimmt sind, werden als auswechselbare Ausrüstung nach Richtlinie 2006/42/EG betrachtet. - Trommelwinden; - Flaschenzüge. Dieses Dokument behandelt die folgenden signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse, die auf handbetriebene Krane zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind, verwendet werden: - mechanische Gefährdungen; - Gefährdungen durch thermische Einflüsse; - Gefährdungen durch Materialien und Stoffe; - ergonomische Gefährdungen; - Gefährdungen in Zusammenhang mit der Umgebung, in der sie zum Einsatz kom