1.1 Zweck Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen an die Qualifikation und Zertifizierung von Personal fest, das in der Luft- und Raumfahrtindustrie in den Bereichen Herstellung, Dienstleistung, Instandhaltung und Überholung zersto¨rungsfreie Pru¨fungen (ZfP), zersto¨rungsfreie Überwachungen (ZfÜ) oder zersto¨rungsfreie Beurteilungen (ZfB) durchfu¨hrt. Fu¨r die Anwendung dieses Dokuments wird der Begriff ZfP verwendet und gilt als gleichbedeutend mit ZfÜ und ZfB. In Europa wird der Begriff ¿Zulassung¿ verwendet, um eine schriftliche Besta¨tigung eines Arbeitgebers zu bezeichnen, dass eine Person besondere Anforderungen erfu¨llt hat und u¨ber eine Handlungsbevollma¨chtigung verfu¨gt. Der Begriff ¿Zertifizierung¿, wie in 3.2 festgelegt, wird in dieser Norm durchga¨ngig anstelle des Begriffs ¿Zulassung¿ verwendet. Wenn nicht anders in der Zulassungsvorschrift festgelegt, schließt Zertifizierung nach dieser Norm eine Handlungsbevollma¨chtigung ein. 1.2 Anwendungsbereich Diese Norm gilt fu¨r Personal, d