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ÖNORM EN ISO 21660-2 - Feste Sekundärbrennstoffe - Bestimmung des Wassergehaltes unter Verwendung des Verfahrens der Ofentrocknung - Teil 2: Bestimmung des Gesamtgehaltes an Wasser mittels eines vereinfachten Verfahrens (ISO/DIS 21660-2:2024)

Ausgabedatum2024-11-01
Norm-beschreibende Schlagwörter
NormenartENTWURF
Norm-NummerÖNORM EN ISO 21660-2
Norm-Titel, deutschFeste Sekundärbrennstoffe - Bestimmung des Wassergehaltes unter Verwendung des Verfahrens der Ofentrocknung - Teil 2: Bestimmung des Gesamtgehaltes an Wasser mittels eines vereinfachten Verfahrens (ISO/DIS 21660-2:2024)
Einspruchsfrist-Ende2024-12-18
Norm-Titel, englischSolid recovered fuels - Determination of moisture content using the oven dry method - Part 2: Determination of total moisture by a simplified method (ISO/DIS 21660-2:2024)
Norm-Titel, französischCombustibles solides de récupération - Détermination de l'humidité par la méthode de séchage à l'étuve - Partie 2: Détermination de l'humidité totale par une méthode simplifiée (ISO/DIS 21660-2:2024)
gültig ab2024-11-01
Originalsprachede
en
PreisgruppePreisgruppe 11 - Preis incl. 10% Mehrwertsteuer, zuzüglich Versand- und Verpackungsspesen.
KurzreferatDieses Dokument legt ein Verfahren fu¨r die Bestimmung des Wassergehaltes in einer Pru¨fmenge der Laboratoriumsprobe durch Trocknung der Pru¨fmenge in einem Ofen fest. Dieses Verfahren kann fu¨r die routinema¨ßige Produktionskontrolle im Betrieb angewendet werden, z. B. wenn eine Bestimmung des Wassergehaltes nicht mit hoher Pra¨zision erforderlich ist. Es ist fu¨r alle festen Sekunda¨rbrennstoffe anwendbar. Wenn feste Sekunda¨rbrennstoffe große Mengen an Ölfraktionen enthalten, werden eine niedrigere Temperatur (z. B. 50 °C ± 10 °C) und eine la¨ngere Trocknungszeit empfohlen, bis die Massekonstanz erreicht ist. Alternativ wird geraten, die Karl-Fischer-Titration nach ISO 760 anzuwenden. ANMERKUNG 1 Der Gesamtgehalt an Wasser von Sekunda¨rbrennstoffen ist kein Absolutwert, weshalb Normbedingungen bei dessen Bestimmung unerla¨sslich sind, um vergleichbare Bestimmungen zu ermo¨glichen. ANMERKUNG 2 Die Benennung ¿Wassergehalt¿ kann in Zusammenhang mit Sekunda¨rrohstoffen irrefu¨hrend sein, da feste Sekunda
Seitenanzahl der Norm12
Deutsche Fassung:

© Austrian Standards, 1020 Wien, Heinestraße 38
Nachdruck, Vervielfältigung und/oder Aufnahme des Inhaltes von ÖNORMEN, ÖNORM-ENTWÜRFEN u. dgl. auf oder in sonstige(n) Medien oder auf Datenträger ist nur mit Zustimmung von Austrian Standards gestattet (Normengesetz 2016).


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