Dieses Dokument legt ein Verfahren fu¨r Temperaturen bis zu 100 °C fest, mit dem bestimmt wird, ob ein flu¨ssiges Produkt, das auf Grund seines Flammpunktes als ¿entzu¨ndbar¿ eingestuft wu¨rde, bei der/den z. B. in Vorschriften angegebenen Temperatur/en selbstunterhaltend weiterbrennt. ANMERKUNG In vielen nationalen und internationalen Vorschriften wird die Entzu¨ndungsgefahr von Flu¨ssigkeiten nach ihrem mit einem anerkannten Verfahren bestimmten Flammpunkt klassifiziert. Einige dieser Vorschriften erlauben eine Ausnahme, wenn die Flu¨ssigkeit bei einer bestimmten Temperatur oder bei bestimmten Temperaturen nicht ¿weiterbrennt¿. Das Verfahren ist anwendbar auf Beschichtungsstoffe (einschließlich wasserverdu¨nnbarer Beschichtungsstoffe), Klarlacke, Lackbindemittel, Lo¨semittel, Mineralo¨l- oder a¨hnliche Produkte und Klebstoffe, die einen Flammpunkt haben. Es ist nicht zum Beurteilen der Brandgefahr beschichteter Oberfla¨chen anwendbar. Zusa¨tzlich zur Bestimmung des Flammpunktes ist dieses Pru¨fverfahren