1.1 Anwendungsbereich von prEN 1993-6 (1) EN 1993-6 enthält Regeln für die Tragwerksbemessung von Kranunterstützungskonstruktionen. (2) EN 1993-6 ist anwendbar für die Kranunterstützungskonstruktionen, insbesondere für Kranbahnträger innerhalb und außerhalb von Gebäuden von: a) Brückenlaufkranen, entweder: - Laufkrane; - Hängekrane; b) Einschienenkatzen. ANMERKUNG Die Grundsätze der Bemessungsregeln können auf die Unterstützungskonstruktionen anderer Kranarten angewendet werden, wobei gegebenenfalls die Unterschiede in den Einwirkungen aus dem Kranbetrieb zu berücksichtigen sind. Beispielsweise wird in den Bemessungsregeln für die Unterstützungskonstruktionen der in (2) aufgeführten Kranarten vorausgesetzt, dass die horizontalen Kranlasten im Allgemeinen zufällig entlang der Kranbahnen verteilt auftreten. Diese Voraussetzung gilt nicht für andere Krane, wie z. B. Wandlaufkrane. (3) EN 1993-6 gilt nicht für die Schienen und Aufhängungen von Leichtkransystemen nach EN 16851, siehe Bild 1.1. ANMERKUNG Die ge