(1) Dieses Dokument enthält Regeln für die konstruktive Bemessung der Tragwerke von Türmen, Masten und Schornsteinen, die in eine der folgenden Klassen eingestuft werden können, mit den Ausnahmen in (3), (4) und (5). (2) Dieses Dokument ist anwendbar für: a) freistehende Türme und abgespannte Maste mit oder ohne Anbauten. Die Schäfte von Türmen und Masten können gitterartig sein oder einen runden oder polygonalen Querschnitt besitzen; b) Schornsteintragwerke mit rundem Querschnitt, die als Kragsystem ausgebildet sind, und die auf unterschiedlichen Ebenen abgestützt sind, oder die abgespannt sind. ANMERKUNG 1 Die Tragwerke sind hauptsächlich Windbelastungen ausgesetzt. ANMERKUNG 2 Für Türme von Überlandleitungen siehe auch Normenreihe EN 50341. (3) Dieses Dokument gilt nicht für: a) polygonale und runde Lichtmaste, die in Normenreihe EN 40 behandelt werden; ANMERKUNG Normenreihe EN 40 legt die Anforderungen und Maße für Lichtmaste fest und sie gilt für gerade Maste mit einer Höhe von nicht mehr als 20 m un