(1) EN 1993-2 enthält Regeln für die Tragwerksbemessung von Stahlbrücken und Stahlbauteilen von StahlBeton-Verbundbrücken. (2) EN 1993-2 ist anwendbar für die Bestimmung der Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit der Tragwerke von Stahlbrücken. (3) Die Bemessung von Zuggliedern und zugehörigen Bauteilen wird durch EN 1993-1-11 abgeregelt. Für die Bemessung von Hängern bei Stabbogenbrücken gelten die zusätzlichen Festlegungen nach Anhang A. (4) Ergänzende Anforderungen für die Erdbebenbemessung sind in EN 1998-2 angegeben.