Dieses Dokument legt die sicherheitstechnischen Anforderungen und Pru¨fverfahren fu¨r Kinderlaufhilfen fest, die von einem Alter an verwendbar sind, in dem das Kind schon selbststa¨ndig sitzen kann, bis zu dem Alter, in dem es selbststa¨ndig laufen kann. Dieses Dokument ist nicht anwendbar fu¨r Kinderlaufhilfen zu therapeutischen Zwecken und Heilbehandlungen und fu¨r Kinderlaufhilfen, bei denen das Kind von aufblasbaren Teilen gestu¨tzt wird. Spielzeuge (z. B. Aufsitzspielzeuge oder Rutschspielzeuge, die gewo¨hnlich fu¨r Kinder zum Laufen ohne Unterstu¨tzung vorgesehen sind) werden in diesem Dokument nicht behandelt. Wenn eine Kinderlaufhilfe mehrere Funktionen hat oder zu einer anderen Funktion umgebaut werden kann, gelten dafu¨r die zutreffenden Europa¨ischen Normen.