Diese NORM ist bei der Bewertung von Altablagerungen oder Altstandorten in Hinblick auf eine Gefährdung des Schutzgutes Luft anzuwenden. Zweck dieser ÖNORM ist es, die Grundlagen für die Beurteilung von Untersuchungsergebnissen an Altablagerungen oder Altstandorten sowie die daraus resultierende Abschätzung der Gefährdung der Luft festzulegen. Ziel der Bewertung von Altablagerungen oder Altstandorten ist es, die Notwendigkeit von Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen festzustellen.
Seitenanzahl der Norm
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zitierte Normen
ÖNORM S 2087 ÖNORM S 2088-1 ÖNORM S 2088-2 ÖNORM S 2090