Die sprunghafte Entwicklung der Aktivitäten auf dem Sektor der Erschließung von Tiefenwässern zum Zweck der Gewinnung alternativer Energie, aber auch für balneologische Belange, verlagerte die Aufschlusstätigkeit in dieser speziellen Sparte der Grundwassererschließung in immer größere Tiefenbereiche. Dabei stellte sich heraus, dass das Brunnenbohrwesen den technischen Herausforderungen von - mit dieser Ausweitung des Aufschlussbereiches verbundenen - Bohrungen nicht immer genügt und daher auch bewährte Standards aus dem Fachgebiet des Tiefbohrwesens Anwendung finden müssen. Darüber hinaus unterliegen Tiefbohrungen zum Zweck der Energiegewinnung, die in einem Teufenbereich von über 300 m geplant sind, auch den bergrechtlichen Vorschriften und müssen daher entsprechende Sicherheitsstandards aufweisen. Trotz sorgfältiger Planung derartiger Bohrprojekte ist das Aufschlussrisiko sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer teilweise beträchtlich. Daraus kann ein erhöhtes Konfliktpotenzial zwischen den da