Automatische Fördersysteme sind die Lebensadern vieler Unternehmen und
gewährleisten den kontinuierlichen Material- und Warenfluss. Sie
transportieren unterschiedlichste Fördergüter in sämtliche
Unternehmensbereiche und durchlaufen dabei notwendige Öffnungen in
Brandwänden und -decken. Hier kommen sogenannte Förderanlagenabschlüsse
- kurz FAA - zum Einsatz. Im Brandfall müssen sie diese Öffnungen
automatisch und zuverlässig verschließen, um eine unkontrollierte
Ausbreitung des Feuers in angrenzende Gebäudebereiche zu verhindern.
Investitionen in
Brandschutz sind Investitionen in die Sicherung der
Unternehmensexistenz!
Ein Großbrand bedeutet für Unternehmen nicht nur den Verlust von
Fertigungsanlagen oder Lagerstätten. Er hat auch mittel- und
langfristige Folgen, die sogar noch verheerender sein können.
Unternehmerische Handlungsunfähigkeit heißt, dass der Markt sich
umorientiert. Hart erkämpfte Marktanteile schrumpfen und treue Kunden
beziehen ihre Ware gezwungenermaßen von anderen Anbietern. Hält dieser
Zustand länger an, kann das eine dauerhaft negative Veränderung nach
sich ziehen, da Kunden und Wettbewerber nicht warten, bis sich der
stillgelegte Betrieb wieder erholt hat. Dies lässt sich auch durch
erhöhte Investitionen im Bereich Marketing nicht ohne Weiteres
kompensieren. Zwar können Feuer- und
Betriebsunterbrechungsversicherungen den unmittelbar entstandenen
Schaden abdecken, Schäden am Unternehmens-Image oder eine sich ändernde
Marktsituation können damit meist nicht aufgefangen werden. (Quelle:
bvfa)
Freifahren
des Schließbereiches bei Brandalarm
Gesetzliche Anforderungen Baurechtliche Vorschriften und Versicherungen fordern eine
bauliche Segmentierung innerhalb von Gebäuden, also eine
brandschutztechnische Abtrennung angrenzender Bereiche. Öffnungen in
diesen Abtrennungen sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn durch
die Gebäudenutzung notwendig. Wenn also bahngebundene Förderanlagen
bspw. durch eine Brandwand führen, müssen die dafür erforderlichen
Öffnungen mit selbstschließenden, feuerbeständigen
Förderanlagenabschlüssen versehen werden. Die Eignung zur Verwendung
solcher Abschlüsse muss in Europa durch die erfolgreiche Prüfung nach
EN 1366-7 und Klassifizierung nach EN 13502-3 nachgewiesen sein. Für
Förderanlagenabschlüsse, die nach deutscher Norm DIN 4102-5 geprüft
sind, bedarf es einer objektspezifischen Beurteilung einer anerkannten
Stelle (in Österreich beispielsweise IBS oder IMS).
Verschiedene
Schließrichtungen bieten Variabilität
beim Einbau.
Förderanlagenabschlüsse
in Schieberbauweise – Je größer die Öffnung, desto mehr Platz benötigt
das auf der
Wand geparkte Schieberblatt.
Vielfältige
Fördertechniken erfordern unterschiedliche Abschottungsvarianten Ob als Schieberbauform, Klappenkonstruktion, Drehflügeltür
oder Sektionaltor: Für nahezu jede Einbausituation und
Fördertechnikvariante gibt es heute eine geeignete Abschottungslösung.
Dabei muss jeder FAA grundsätzlich zu einem störungsfreien
Förderprozess beitragen bzw. darf diesen nicht behindern. Hersteller
von Förderanlagen setzen also ein sicheres Zusammenspiel zwischen
Förderanlage und FAA sowie einen zuverlässigen Schließvorgang voraus.
Die Vielfalt heutiger Förderbauarten sowie limitierende Faktoren wie
Platzangebot am Einbauort und Tragfähigkeit von Wänden und Decken
stellen den Brandschutz immer wieder vor neue Herausforderungen. Durch
die stetige Neu- und Weiterentwicklung immer leistungsfähigerer
Förderanlagenabschlüsse, gibt es jedoch für beinahe jede Fördertechnik
eine passende Abschottungsmöglichkeit. Kommt keine Standardlösung in
Frage, so sind vielfältige Sonderkonstruktionen möglich. Zugeschnitten
auf die Bedürfnisse der Intralogistik garantieren moderne FAA das
perfekte Zusammenspiel von Fördergut, Transportsystem und
Feuerschutzabschluss. Intelligente Steuerungen koordinieren dabei im
Brandfall das Freifahren des Schottbereichs, das Verschließen der
Öffnung und – wenn erforderlich – den Ersatzstromeinsatz für das
Fördersystem.
Prüfung und Zulassung von
Förderanlagenabschlüssen Die Eignung zur Verwendung solcher Abschlüsse muss in
Österreich durch eine ETA nach EN 1366-7 oder durch eine objektbezogene
Beurteilung nachgewiesen werden.
Wichtig zu wissen: die oben genannten Prüfnormen für
Förderanlagenabschlüsse stellen höhere Anforderungen an diese Produkte
als etwa die EN 1634 1 für Türen, Tore, Abschlüsse und Fenster. So
ergeben sich beispielsweise durch die unterschiedlichen
Einbaupositionen des FAA (Fußbodennähe, erhöhte Wandeinbaulage,
horizontale Lage) höhere Drücke im Brandraum als bei der Prüfung für
Türen und Tore. Darüber hinaus dürfen sich im Brandfall die
Längenausdehnung und Wärmeleitung durchführender Bauteile oder
notwendige Funktionsspalte der Fördertechnik nicht negativ auf den
Feuerwiderstand des Abschlusses auswirken. Die mechanische
Beanspruchung und die Dauerhaftigkeit der Selbstschließung des
Förderanlagenabschlusses müssen durch eine Dauerfunktionsprüfung
(Klasse C1-C5) nachgewiesen sein.