Jetzt mit Schallschutznachweis!
Auf Grundlage einer bestehenden Energieausweisberechnung können Sie den Schallschutznachweis gemäß OIB-Richtlinie 5 erstellen. Die Berechnung gliedert sich in die Eingabe der Grunddaten, Baustoffkennwerte (Edyn) sowie die Eingabe der Räume.
In den Grunddaten
wählen Sie den Außenlärmpegel (z.B. städtisches Wohngebiet laut
Baulandkategorie). Bei Gebäuden mit Betriebsstätten erhalten Sie eine
Auswahl zwischen Büro, Geschäft usw. Abhängig von der gewählten Art
erfassen Sie den Außenlärmpegel Tag bzw. Nacht gemäß
Schallimmissionskarte.
Im Menüpunkt Bauteile
weisen Sie jeder einzelnen Schicht einen Massetyp zu. Z.B.
„Masseschicht“, „Dämmschicht unmittelbar auf der Masseschicht“. Weiters
erfassen Sie den Edyn-Wert.
Im Menüpunkt Räume erfolgt die Eingabe der Raumabmessungen und der Wand- und Deckenflächen.
Auswertung
- Berechnung des Rw-Wertes der Bauteile.
- Für den Luftschallschutz der Außenbauteile erfolgt die Berechnung des bewerteten
Bau-Schalldämm-Maßes (R‘ res,w).
- Beim Luftschallschutz zwischen Räumen wird u.a. die Schallübertragung über die Flanken berücksichtigt.
- Für den Trittschallschutz wird der bewertete Standard-Trittschallpegel (L’nT,w) berechnet.
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