Anwendungsgebiete
- Alt- und Neubauten, wenn eine Außendämmung rechtlich oder
technisch nicht möglich ist
- Altbausanierung, wenn die Fassade erhalten werden soll;
mit einer Höhe über 2,75 m
- Denkmalgeschützte Gebäude
- Schulen, Kindergärten, Kirchen, Bürogebäude, wenn kurze
Aufheizzeiten erforderlich sind
- Krankenhäuser, Seniorenheime;
Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit einer Innendämmung ist eine wetterdichte Außenfassade.
Schadhafte Klinkerflächen, Mauerwerksfugen oder Putzflächen müssen fachgerecht überarbeitet werden.
Zu einer fachgerechten und erfolgreichen Ausführung einer Innendämmung gehört die Betrachtung und Bearbeitung von Wärmebrücken.
- Tür- und Fensterlaibungen müssen gedämmt werden.
Bei einer zu geringen Laibungstiefe sollte das Mauerwerk
abgestemmt werden.
- Einbindende Bauteile wie Wohnungstrennwände und Decken
müssen innenseitig gedämmt werden.
Der Untergrund für die Ausführung der Innendämmung mit GLAPOR Glasschaumplatten sollte planeben, gem. DIN 18 202, beschaffen sein.
Der Untergrund muss tragfähig, trocken und frei von Rückständen sein (Öl, Fett, etc.).
Die Mindestdicke der Wärmedämmung beträgt 40 mm.
Ansprechpartner Zentrale
Frau Helga Hilpold
Tel.: +43 (0) 501-0610
E-Mail: helga.hilpold@glapor.at
Steiermark und Kärnten
Herr Rudolf Felsberger
Tel.: +43 (0) 660-6816416
E-Mail: office@stach-partner.at
Ansprechpartner Vertrieb Österreich
Herr Aladin Tulic
Mobil: +43 (0) 664 8547522
E-Mail: info@glapor.at