An-
und Abschlüsse müssen gemäß neuer ÖN B 3691 an Wänden mindestens 15 cm
(erhöhte Anforderung 20 cm) und an Türen mindestens 10 cm (erhöhte
Anforderung 15 cm) über die oberste wasserführende Ebene (Oberkante
Nutzbelag) hochgeführt und regensicher verwahrt werden.
Türanschluss und Wandanschluss (Regelanforderung)
Bei
Türanschlüssen, welche unter der minimalen Hochzugshöhe (10 cm) liegen,
muss davor ein Gitterrost eingebaut werden, sodass ein Eindringen des
Wassers in das Gebäude vermieden wird. Bei Anordnung eines 120 mm
breiten Terrassenrostes kann die Hochzugshöhe an Türen auf 7,5 cm (Wand
12,5 cm) reduziert werden. Bei einem zusätzlichen Vordach kann die
Anschlusshöhe auf 3,0 cm (Wand 7,5 cm) reduziert werden.
Türanschluss Barrierefrei
Bei
barrierefreien Türanschlüssen ist eine Hochzugshöhe von mindestens 1 cm
(erhöhte Anforderung 3 cm) vorzusehen. Die Hochzugsbahn ist dabei
mechanisch an den Türstock zu befestigen. Die Befestigung an den
Türstock kann bei Ausführung mit Kunststoffdachbahnen (z.B Sucoflex PVC
oder TPO) mit folienkaschierten Blechwinkeln erfolgen, welche an der
Fensterkonstruktion befestigt und anschließend dicht überschweißt
werden. (siehe dazu das Detail rechts) An der Außenseite der
Türschwelle muss ein Terrassenrost mit mindestens 240 mm Breite
eingebaut werden. Ebenfalls ist ein Vordach anzuordnen, welches
mindestens um die halbe Höhe auskragt.
Lieferform AMCO Terrassenrost
Terrassenrost in verzinkt oder Edelstahl
Gitterrost mit Maschenweite 30/10 und Rinne geschlitzt
120 mm breit, 50 mm hoch verzinkt
240 mm breit, 50 mm hoch verzinkt
150 mm breit, 50 mm hoch Edelstahl
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