Werbung

MUREXIN AG Austrotherm GmbH Bauder GmbH Baumit Wopfinger Baustoffindustrie GmbH
Produkt-Übersicht
Firmen-Übersicht
Service / Downloads
Branchenbuch

RPA-Slg 2009/41 Das Durchstreichen von Wörtern in Textpassagen stellt keine bloße Präzisierung dar

RPA 6/2009

§ 106 Abs 1 BVergG 2006 BVA 9. 6. 2009, N/0040-BVA/14/2009-31

Gemäß § 106 Abs. 1 BVergG 2006 hat sich der Bieter bei offenen oder nicht offenen
Verfahren bei der Erstellung des Angebotes an die Ausschreibungsunterlagen zu halten. Der vorgeschriebene Text der Ausschreibungsunterlagen darf weder geändert noch ergänzt werden. Dem Durchstreichen von Wörtern in Textpassagen kommt nun schon nach allgemein üblichem Verständnis keineswegs die Bedeutung einer Präzisierung bzw. Klarstellung, sondern vielmehr jene Bedeutung bei, dass die durchgestrichenen Wörter – für den diese Streichenden – grundsätzlich keine Geltung haben sollen. Dies und nichts anderes wird nach langläufigem Verständnis mit dem Durchstreichen von Textpassagen vermittelt und nach außen zu erkennen gegeben. Der objektive Aussagegehalt des Durchstreichens der Begriffe „Schleuse, Lagerraum“ in der LV-Pos. 01 07 19 73 ZA im Angebot des Antragstellers ist somit dahingehend zu verstehen, dass die durchgestrichenen Bereiche „Schleuse und Lagerraum“ von der Angebotserklärung des Antragstellers nicht erfasst sind.

RPA aktuell -
Die Fachzeitschrift für Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe

Probeabo (2 Hefte) € 17,-
Jahres-Abo (6 Hefte) € 129,-
(zzgl Versandspesen)

Weitere Informationen und alle Inhalte des aktuellen Heftes auf www.RPA.voe.at
Rückfragehinweis: Verlagsredaktion, Mag. Jörg Steiner, Verlag Österreich, Bäckerstraße 1, 1010 Wien, Bestellung Tel +43 1 680 14-0, order@verlagoesterreich.at.

© Copyright Verlag Österreich. Alle Rechte vorbehalten. Die Verwendung der Beiträge ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt eine Weitergabe oder Vervielfältigung bedarf der schriflichen Genehmigung des Verlages.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr, eine Haftung der Autoren, der Herausgeber, des Verlages oder der INFO-TECHNO Baudatenbank GmbH für die inhaltliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.