Die Österreichische Baudatenbank im INTERNET
Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an der Baudatenbank.
Die Teilnahme am Baudatenbanksystem kann durch den Auftraggeber in Form von Einträgen
(Firmenstammdaten, Logo, Zweigstellen, Fax- u. Tel-Anwahl, Produkt- und Leistungsschlagworten),
erweiterten Produkteinträgen (Produktbeschreibungen mit Fotos, Zeichnungen, Referenzen in Wort
und Bild, Ausschreibungstexten, etc.), digitalen Multimedia-Produktkatalogen oder durch Integration der
Homepage des Auftraggebers in die Baudatenbank erfolgen.
Der Auftraggeber sichert zu, dem Auftragnehmer (INFO-TECHNO Baudatenbank GmbH) nach
Auftragserteilung sämtliche für die ordnungsgemäße Auftragsausführung notwendigen Unterlagen so
rasch als möglich, spätestens aber innerhalb der dafür vereinbarten Frist, zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Daten in bestmöglicher Qualität
digital aufzubereiten oder zu übernehmen und zum ehest möglichen Zeitpunkt in die Baudatenbank
einzubinden und den Baudatenbank-Anwendern zugänglich zu machen.
Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und
Informationen und entbindet den Auftragnehmer diesbezüglich von jeder Haftung gegenüber Dritten.
Der Auftragnehmer haftet weder für unsachgemäße Nutzung oder Verwendung der von ihm
aufbereiteten Daten und Informationen durch den Auftraggeber oder durch Dritte, noch für inhaltliche
oder technische Fehler der Datennutzung durch Dritte, sofern diese Daten außerhalb des
Baudatenbanksystems und damit außerhalb des Einflussbereiches von INFO-TECHNO
verwendet werden.
Baudatenbank-Einträge gelten zunächst für die Dauer eines Jahres (sollte keine längere Dauer
vereinbart werden) ab der erstmaligen Veröffentlichung der Daten und verlängern sich sodann jeweils
um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Datenbank-Eintrag nicht mindestens drei Monate vor
dem oben angeführten jährlichen Hauptfälligkeitstermin (erstmalige Datenveröffentlichung in der
Baudatenbank) kündigt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, vereinbarte Anzahlungen für Programmier- und
Bearbeitungsaufträge unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung/Rechnung an den
Auftragnehmer zu leisten sowie fällige Restzahlungen für Programmier- und Bearbeitungsaufträge
binnen 14 Tagen nach Abnahme und Freischaltung der Daten zu überweisen.
Die Baudatenbank-Gebühren werden jeweils zur Hauptfälligkeit für 1 Jahr im voraus in Rechnung
gestellt und sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Änderungen von Daten des Auftraggebers im Rahmen des
Standardeintrages (Firmenstammdaten, Logo, Zweigstellen, Fax- u. Tel-Anwahl, Produkt- und Leistungsschlagworten)
jederzeit kostenlos durchzuführen.
Mit erfolgter Auftragserteilung sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer das Recht zu, die im
Auftrag vereinbarten Daten des Auftraggebers im Rahmen des Baudatenbanksystems zu verbreiten
und zu veröffentlichen. Dieses Recht kann vom Auftraggeber jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Der Auftraggeber bleibt zu jeder Zeit Eigentümer seiner Daten.
Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu, dass alle diesem zur Veröffentlichung in der
Baudatenbank zur Verfügung gestellten Daten und Informationen im Besitze des Auftraggebers sind
und er insbesondere das Copyright dafür hält, welches er für die Dauer der Teilnahme am
Baudatenbanksystem dem Auftragnehmer überträgt. Für mögliche Verletzungen des Copyrights und
jedwede Auswirkung unrichtiger oder falscher Daten des Auftraggebers gegenüber Dritten übernimmt
der Auftragnehmer keinerlei wie immer geartete Haftung und hält der Auftraggeber den Auftragnehmer
gegenüber Dritten schad- und klaglos.
Dem Auftraggeber ist bei Auftragserteilung das System der Baudatenbank und insbesondere die Art
und Weise der Nutzer durch die Anwender der Baudatenbank bekannt und erklärt er sich ausdrücklich
für die Dauer der Teilnahme am Baudatenbank-System damit einverstanden.
Für das Vertragsverhältnis mit INFO-TECHNO gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist Salzburg, sofern das Recht nicht zwingend etwas anderes vorsieht.