


RPA-Slg 2009/36 Verbesserbarkeit eines KSV-Ratings
RPA 5/2009
§ 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006, VwGH 27. 5. 2009, 2008/04/0041
Bei der Unterlassung der Vorlage einer – in der bestandfesten Ausschreibung geforderten – KSV-Auskunft handelt es sich um einen behebbaren, beim Vorliegen eines nicht entsprechenden KSV-Ratings im gemäß § 69 Z. 1 Bundesvergabegesetz 2006 maßgeblichen Zeitpunkt der Angebotsöffnung jedoch um einen unbehebbaren Mangel handelt (vgl. zur Behebbarkeit von Mängeln etwa das hg. Erkenntnis vom 3. September 2008, Zl. 2007/04/0017).

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